| ÖH-Beitrag Sommersemester 2011 |
|
Information zur Einhebung des Studienbeitrages der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH-Beitrag) im Sommersemester 2011
Liebe Studierende!
Mit 5. Dezember 2007 ist die Novelle des Fachhochschul-Studiengesetzes in Kraft getreten, welche in §4 Abs. 9 regelt, dass Studierende an Fachhochschul-Studiengängen der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft gemäß Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 – HSG 1998 angehören. ;black" face="Tahoma"> Gemäß § 29 (4) des Hochschülerschaftsgesetzes 1998 (HSG 1998) setzt die Zulassung zum Studium und die Meldung der Fortsetzung des Studiums die Entrichtung des Studierendenbeitrages einschließlich allfälliger Sonderbeiträge (Abs. 6) für das betreffende Semester voraus.
Der ÖH-Beitrag für das Sommersemester 2011 beträgt € 16,50 (inkl. einer kollektiven Unfall- und Haftpflichtversicherung).
Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist an uns mit der Bitte herangetreten, die ÖH-Beiträge von den Studierenden einzuheben und die Studierenden darauf aufmerksam zu machen, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, diese Beiträge zu bezahlen.
Aus diesem Grund haben wir für die Einhebung des ÖH-Beitrages ein eigenes Konto eingerichtet und ersuchen Sie auf diesem Wege, Ihren ÖH-Beitrag in der Höhe von € 16,50 bis spätestens 25. Februar 2011 auf das Konto der Fachhochschulstudiengänge Burgenland Ges.m.b.H. bei der
Bank Burgenland Kto.Nr. 900 158 162 42 BLZ 51 000 (IBAN: AT915100090015816242, BIC: EHBBAT2E) einzuzahlen. (der Eingang auf das Konto gilt als Nachweis der Einzahlung)
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, eine Online-Überweisung vorzunehmen, liegen für Sie in allen Offices Studiengangsadministration Erlagscheine auf.
Bitte geben Sie in Ihrem Interesse bei Online-Überweisung und auch bei Verwendung eines Erlagscheins im Verwendungszweck „ÖHB SS 2011“ und ihr vollständiges Personenkennzeichen (z.B. 0910265150) sowie Ihren Namen an, damit wir den Zahlungseingang entsprechend zuordnen können.
|