Finanzielles

Auch hierbei ist auf die Homepage der Österreichischen HochschülerInnenschaft zu verweisen, da sich dort die  Unterlagen auf aktuellstem Stand befinden.


Für alle Studierende Österreichs gelten die gleichen Regeln.

Es müssen die Kriterien erfüllt werden, wie zum Beispiel das Kriterium der Sparsamkeit, der Gleichbehandlung etc.

Demnach ist es leider nicht möglich, etwas zu fördern, das nur einer kleinen Gruppe eines Studiengangs zugute kommen kann und andere nicht nutzen können bzw. nutzen könnten, jedoch nicht benötigen.

Die Studierendenvertretungen der Fachhochschulen sind keine Körperschaften öffentlichen Rechts.

Das bedeutet, dass für die Genehmigung der Belege und deren Überweisung die Freigabe der/der Vorsitzenden der Österreichischen HochschülerInnenschaft und des/der WirtschaftsreferentIn erforderlich sind. Bitte bedenkt hierbei, dass die Belege postalisch in die Bundesvertretung gesendet werden müssen und die Prozesse etwas Zeit in Anspruch nehmen.